Am 7. Februar wurde auf der Vorstandssitzung folgender Beschluss gefasst um die Unregelmässig-keiten im Zahlungsverkehr zum Jahresende zu beenden.
„Das Kalenderjahr ist das Vereinsjahr und muss laut Finanzamt Gera auch so abgerechnet werden. Alle Abrechnungen und Forderungen an beide Vereinskonten sind bis spätestens 15. Dezember jeden Jahres zu stellen. Rechnungen und Forderungen nach dem 15. Dezember bis 31. Dezember sind bei der Schatzmeisterin anzumelden. Rechnungen nach dem 31. Dezember werden für das abgelaufene Jahr nicht mehr angenommen und nicht mehr beglichen.“